Spielordnung (letzte Änderung Spielzeit 2009)

  1. Die nachstehend abgedruckte Spielordnung regelt den Spielbetrieb auf unseren Tennisplätzen, um jedem Mitglied die Möglichkeit zur Ausübung des Tennissports zu geben. Die Spielordnung ist durch die Abteilungsversammlung und den Vorstand beschlossen und damit für alle Mitglieder verbindlich.

  2. Den Anordnungen des Abteilungsvorstandes oder des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten.

  3. Verstöße gegen diese Spielordnung sind den unter 2. genannten
    Personen zu melden.

  4. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass kein Schaden am Vereinsvermögen entsteht. Jedes Mitglied haftet für selbst verschuldete Schäden am Vereinsvermögen.

  5. Spielberechtigt ist jedes aktive Mitglied der Tennisabteilung, welches den Jahresbeitrag entrichtet hat.

    Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. Die unter 2. genannten Personen haben die Berechtigung, dies zu überprüfen. Vor Spielbeginn ist der Platz in einen spielfähigen Zustand zu versetzen. Bei trockenem Platz ist zu wässern. Bei großer Trockenheit kann Nachwässern während des Spieles erforderlich werden.

    Ein Gast darf nur mit einem Vereinsmitglied spielen. Dieses Spiel ist im Belegplan mit Spieler und Gast entsprechend zu kennzeichnen. Die Gastgebühr wird vom Abteilungsvorstand jährlich festgelegt. Ein Gast darf höchstens fünfmal im Jahr auf unserer Anlage spielen.

    Die jeweils gültige Gastmarke ist vor Spielbeginn im Belegungsplan einzukleben. Sie darf nicht mehr entfernt werden und ist für eine Stunde gültig. Verstößt ein Mitglied gegen diese Bestimmungen, so droht der Ausschluss aus dem Verein.

    Kinder unter 10 Jahren sind nur unter Aufsicht von Erwachsenen spielberechtigt.

  1. Hunde dürfen nicht auf die Tennisanlage.

  2. Plätze können von 8.00 Uhr bis zur Dämmerung bespielt werden. Sollten die Plätze nach starkem Regen oder Trockenheit unbespielbar sein, so können die unter 2. genannten Personen die Plätze sperren.

    Der erste, nach starkem Regen wieder bespielbare Platz ist für evtl. stattfindendes Training vorbehalten, da sonst ein Ausfall mit Kosten für das trainierende Mitglied besteht.

  1. Nach dem Spiel (mindestens jedoch stündlich) müssen die Plätze abgezogen bzw. die Linien gesäubert werden.

  2. Am Freitag jeder Woche wird ein Belegplan um 19.00 Uhr im Informationskasten an den Tennisplätzen ausgehängt. Es muss immer die Spielpaarung eingetragen werden.

    Der Belegplan ist gegliedert in Ansitzplätze, Trainerplätze und Eintragplätze. Ferner können Plätze für Forderungsspiele und Mannschaftswettkämpfe etc. vom Sportwart bzw. von der dafür beauftragten Person reserviert werden.

    In allen verbleibenden Stunden können Reservierungen durch die Mitglieder erfolgen.

    Werktags in der Zeit bis 16.00 Uhr kann sich jedes Mitglied täglich eintragen, allerdings nur einmal am Tag. Nach 16.00 Uhr darf ein Mitglied höchstens werktags zweimal in der Woche eingetragen sein.

    Hat sich ein Mitglied zu oft eingetragen, so werden die zuviel eingetragenen Stunden durch die unter 2. genannten Personen gestrichen. Sollten die Namen im Belegplan mit den Spielern nicht übereinstimmen, so ist der Belegplan vor Spielbeginn zu korrigieren.

    Das Anrecht durch Eintragung auf einem Platz erlischt, wenn die eingetragenen Spieler nicht bis spätestens 10 Minuten nach dem geplanten Spielbeginn anwesend sind.

    Sollte ein Eintragplatz auf der Liste nicht belegt worden sein, so gilt dieser als Ansitzplatz.

    Ansitzplätze sind Plätze, welche vollstündlich vergeben werden. Spielberechtigt sind diejenigen Personen, welche die Plätze bespielen wollen und gleichzeitig auf der Anlage persönlich zuerst anwesend sind.

    Wer spielt kann nicht gleichzeitig ansitzen.

    Ab 16.00 Uhr darf nicht mehr als einmal pro Tag vollstündlich gespielt werden, es sei denn, es steht ein freier Platz zur Verfügung.

  1. Die Spielzeit inklusive der Pflegearbeiten am Platz entspricht der Zeiteinteilung im Belegplan.

  2. Auf dem Ansitzplatz findet kein Training statt, sei es Mannschafts- oder Individualtraining. Der Sportwart oder die dazu beauftragten Personen sind berechtigt, bei Forderungsspielen und Mannschaftstraining ausnahmsweise den Ansitzplatz zu belegen.

    Mannschafts- und Individualtraining findet grundsätzlich nur auf den ausgewiesenen Plätzen statt.

    Bei angesetztem Mannschaftstraining ist es während der gesamten Trainingszeit den am Training teilnehmenden Spielern untersagt, einen weiteren Platz durch Eintragung oder durch Ansitzen zu belegen, es sei denn, die Plätze werden von anderen Spielern nicht beansprucht.

  1. Kann ein Spiel infolge eines freien Platzes früher begonnen werden, so muss der Platz nicht geräumt werden, wenn ein Anrecht auf die nächste Stunde besteht.

  2. Schüler und Jugendliche dürfen sich werktäglich nur bis 18.00 Uhr (17.00 – 18.00 Uhr) eintragen. Ausgenommen von dieser Regel sind Jugendliche, die mit einem Erwachsenen spielen.
    Kinder und Jugendliche dürfen Ansitzplätze auch nach 18.00 Uhr bespielen, solange kein Erwachsener spielen möchte.

  3. Der Verein nimmt an den Medenspielen mit mehreren Mannschaften teil. Die Spiele erstrecken sich von Anfang Mai bis Ende Juli. An den Spieltagen dürfen die Plätze bis 1 Stunde vor Spielbeginn bespielt werden, da anschließend die Plätze noch gepflegt werden müssen. Die genauen Termine sind dem Informationskasten zu entnehmen.

  4. Das Mitglied, das zuletzt die Anlage verlässt, hat dafür zu sorgen, dass die Anlage (Platzanlage, Clubhaus) vollständig abgeschlossen wird.

  5. Alle Mitglieder sind gehalten, sich auf der Tennisanlage und bei der Zu- und Abfahrt zur Anlage so zu verhalten, dass eine Belästigung der Nachbarschaft vermieden wird (Fahren im Schritttempo). Dies gilt besonders während der gesetzlichen Ruhezeiten.



 

NEWS

 

Auch in diesem Jahr ist wieder eine Turnierveranstaltung geplant:

 

09., 11. und 12. Mai 2024 Verbandsmeisterschaften im Dressur- und Springreiten