Mitgliedschaft

Mitglied werden

Voraussetzung für die Nutzung unserer Reitanlage ist die Vereinsmitgliedschaft. Wir unterscheiden zwischen aktiven und passiven Mitgliedern.

Aktive Mitglieder sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die den Reit-, Fahr- oder Voltigiersport aktiv ausüben.

Passive Mitglieder unterstützen den Verein finanziell und ideell, sind jedoch keine aktiven Reiter, Fahrer oder Voltigierer.

Bei Eintritt in unseren Verein ist eine einmalige Eintrittsgebühr zu entrichten; passive Mitglieder sind von der Aufnahmegebühr befreit.

Einen Aufnahmeantrag erhalten Sie bei den Vorstandsmitgliedern oder bei den im Verein tätigen Reitlehrern.


Gebühren und Beiträge

Mitgliedsbeitrag (jährlich)

Erwachsene, aktiv 120,00 €

Erwachsene, passiv 35,00 €

Jugendliche (bis 18 Jahre), aktiv 48,00 €

Jugendliche (bis 18 Jahre), passiv 35,00 €

Aufnahmegebühr (einmalig)

Erwachsene, aktiv 50,00 €

Jugendliche (bis 18 Jahre), aktiv 35,00 €

Für passive Mitglieder fällt keine Aufnahmegebühr an.

Arbeitseinsätze

Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird eine Gebühr von 10,00 € pro Stunde erhoben.

Sportstättennutzungsgebühr

Für Pferde, die nicht dem Reit- und Fahrverein gehören, müssen Mitglieder bei Benutzung der Reitanlage eine Sportstättennutzungsgebühr entrichten.

1. Pferd 16,00 € pro Monat (192,00 € pro Jahr)

2. Pferd 16,00 € pro Monat (192,00 € pro Jahr)

jedes weitere Pferd gebührenfrei, sofern es nur vom Besitzer geritten wird


Arbeitseinsätze

Um die vielen anfallenden Arbeiten in einem Verein, insbesondere die Instandhaltung und Pflege der vereinseigenen Sportanlagen, erledigen zu können, sind wir auf die Hilfe der Mitglieder angewiesen. Zu den Pflichten der aktiven Mitglieder gehört daher auch die Leistung von Arbeitseinsätzen (jährlich mindestens 20 Stunden von den Erwachsenen und 10 Stunden von den Jugendlichen). Passive Mitglieder brauchen keine Arbeitseinsätze zu leisten.

Die Arbeitseinsätze werden durch Aushang am schwarzen Brett in der Reitanlage sowie durch E-Mails angekündigt.

Zu den Arbeitseinsätzen gehören u.a. der Hallendienst, der für einen ordentlichen Hufschlag und eine saubere Halle sorgt, sowie der Schulpferdetag, an dem die Schulpferdesachen gesäubert und aufgeräumt werden. Auch vor, bei und nach den Turnieren werden immer viele Helfer benötigt.

Werden die Arbeitsstunden nicht oder nicht vollständig geleistet, ist für jede nicht geleistete Arbeitsstunde eine Entschädigung in Höhe von 10,00 € zu entrichten. Für vier jährlich zu leistende Hallendienste wird die Gebühr vorab eingezogen und im darauffolgenden Jahr erstattet bzw. verrechnet.

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